- Pflichtumtausch
- Pflịcht|um|tausch, der <o. Pl.>:Geldumtausch einer festgelegten Mindestsumme, zu dem man bei Einreise in bestimmte Länder verpflichtet ist.
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Pflịcht|um|tausch, der: Geldumtausch einer festgelegten Mindestsumme, zu dem man bei Einreise in bestimmte Länder verpflichtet ist.
Universal-Lexikon. 2012.